Grundregeln für die Verwendung von Flaggen
1. Bedeutung der Bundesflagge
Die Bundesflagge repräsentiert, ebenso wie jede andere Nationalflagge,
den lebenden Staat als politische Einheit. Daher gehört jeder Nationalflagge
ein hohes Maß an Achtung und Ehrerbietung,
2. Wer ist berechtigt, Flaggen oder Fahnen zu verwenden?
Neben der Verpflichtung zur Beflaggung an regelmäßigen,
allgemeinen Beflaggungs- tagen für alle Behörden, steht es jedem
Bundesbürger frei, die Bundes-, Landes- oder Stadtflagge zu verwenden,
sofern sie keine Dienstflagge ist. Außerdem können Fahnen in
kirchlichen Farben mit oder ohne Emblem oder darüber hinaus Verbands-
oder Vereinsfahnen gezeigt werden. Jede Privatperson darf zur Außenbeflaggung
oder als Tischflagge Fahnen oder Wimpel befreundeter Nationen verwenden.
3. Zeitraum der Beflaggung
Die Flaggen sollen bei Tagesanbruch gehißt und bei Sonnenuntergang
eingeholt werden. Bei besonderen Anlässen kann die Beflaggung auch
nach Sonnenuntergang fortgesetzt werden wenn und solange die Flaggen angestrahlt
werden.
4. Wann wird geflaggt?
a) zu den regelmäßigen, allgemeinen Beflaggungstagen:
(für Behörden Verpflichtung zur Beflaggung)
1. Januar Neujahrstag
1. Mai Tag der Arbeit
3. Oktober Deutscher Nationalfeiertag
November Volkstrauertag ( 2. Sonntag vor dem 1. Advent )
b) zu besonderen Anlässen:
1. bei Staatsbesuchen von Regierungschefs und Staatsoberhäuptern
2. bei Besuchen von ausländischen Wirtschaftsdelegationen
in Industrie und Handel
3. bei Staats- und Landestrauer sowie bei Örtlichen Trauerfällen
4. bei Messen und Ausstellungen
5. bei kirchlichen Festen
6. bei …örtlichen Festen und Jubiläen
7. bei Sportveranstaltungen, besonders bei solchen mit internationalem
Charakter
5. Rangfolge der Bundesflagge
Bei nationaler Beflaggung gebühren der Bundesdienstflagge, der
Bundespostflagge und der Bundesflagge, wenn daneben andere Flaggen (z.
B. Landes-, Stadt- oder Verbands- flaggen) gezeigt werden, die bevorzugte
Stelle.
Bei internationaler Beflaggung erfolgt die Anordnung der Nationalflaggen
von rechts nach links, entsprechend dem französischen Alphabet. Daran
anschließend werden
die Bundesdienst-, die Bundespost- oder die Bundesflagge, sodann Landes-,
Stadt-, Verbandsflaggen etc., gesetzt. Die Rangfolge versteht sich jeweils
von rechts nach links (vom Gebäude aus betrachtet). Für die Anordnung
von Flaggen zur Innende- koration gelten diese Regeln entsprechend.
6. Trauerbeflaggung
Hißflagge werden bis zur Mastspitze gehißt und anschließend
langsam in die Stellung "halbmast" gebracht. Die Unterkante der Hißflagge
sollte hierbei auf der Höhe der Mastmitte stehen, Hängefahnen,
Banner und Hißflagge im Hochformat werden nicht auf "halbmast" gesetzt.
Bei Hängefahnen werden an der Stangenspitze ein Trauerflor, bei Bannern
links und rechts am Holzquerstab je ein Trauerflor angebracht, deren Länge
etwa ein Drittel der Fahnenlänge betragen sollte. Bei Hißflagge
im Hochformat wird der Trauerflor am oberen Mastende befestigt. Seine Länge
sollte die der kurzen Flaggenseite nicht überschreiten.
7. Drapieren durch Bundesflaggen
Die Bundes- oder Bundesdienstflagge soll niemals dazu benutzt werden,
das Podium des Sprechers zu schmücken oder den Tisch des Sprecher
zu drapieren, In diesem Falle ist die Bundesflagge entweder hinter dem
Podium oder rechts hiervon aufzustellen.
8. Verwendung von Bundesfarben
Die Bundesfarben dürfen nicht gemeinsam mit einem Vereins-, Verbands-
oder Firmen- emblem in einer Flagge geführt werden. hierfür sind
eigene Vereins-, Verbands- oder Firmenfahnen vorzusehen.
9. Beschädigte und verbrauchte Flaggen
Es sollte stets auf einen einwandfreien Zustand der Flagge geachtet
werden, der durch regelmäßige Reinigung und Instandsetzung erreicht
wird. Unansehnlich gewordene Flaggen sollen nicht mehr gehißt, sondern
durch neue ersetzt werden.
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